Kassensicherungsverordnung 2020
Informationen zur „KassenSichV“
Ab 01.01.2020 müssen digitale Kassensysteme mit einer sogenannten »technischen Sicherheitseinrichtung« (kurz: TSE) ausgestattet werden. Sinn und Zweck dieser neuen Sicherheitsauflage ist, die nachträgliche Veränderung oder Manipulation von steuerlich relevanten Kassenvorgängen („digitale Grundaufzeichnungen“) zu erschweren. Im Grunde signiert die TSE Ihre Umsätze, sobald diese in der Kasse gespeichert werden. Eine nachträgliche Manipulation der Daten würde dann sofort auffallen, da die internen Prüfsummen in dem Fall nicht mehr übereinstimmen.
Die Frist zum Einsatz der TSE wurde in vielen Bundesländern bis zum 31.03.2021 verlängert.
DiKAS wird das TSE-Modul von „Swissbit“ in der USB-Variante verwenden.
Die letzte Validierung ist nun positiv abgeschlossen. Ab der DiKAS Version v2021.0303.1257 ist das TSE-Modul vollständig implementiert und einsatzbereit.
Eine Anleitung zur Installation und Aktivierung des Moduls finden Sie auf unserer online Dokumentation:
https://doku.dikas.de/tse
Sollten Sie noch ein Modul benötigen, setzen Sie sich bitte mit unserem Service während der Bürozeiten unter der bekannten Nummer +49 8721 127 3264 in Verbindung.