Meldung Ihres DiKAS Kassensystems an das Finanzamt (ab 01.01.2025)
Hinweis: Die Weidev GmbH ist nicht befugt, in Steuersachen eine rechtsverbindliche Empfehlung und Beratung auszusprechen. Sollten Sie zu diesem Komplex weitere Fragen haben, raten wir dringend, einen Experten (Steuerberater / Steueranwalt) zu Rate zu ziehen, um sich gegen Verstöße und daraus resultierende Strafen, Abmahnungen und empfindlichen Hinzuschätzungen abzusichern.
In seinem Schreiben vom 28.06.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BFM) den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) geregelt. Diese Meldung des Kassensystems an das zuständige Finanzamt ist seit 2020 wegen eines nicht vorhandenen Verfahrens ausgesetzt. Die Aussetzung endet nun zum 01.01.2025.
Daraus ergibt sich für Sie die Pflicht, ab dem 01.01.2025 ihre elektronischen Registrierkassen / POS Systeme sowie andere elektronische Aufzeichnungssysteme und die daran angeschlossene „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) an die Finanzbehörden zu melden. Diese Meldung soll laut BFM via elektronischer Übermittlung über das Programm „Mein Elster“ und alternativ über Programme von Drittanbietern über die „ERiC-Schnittstelle“ (Buchhalter Programme / Steuerberater Software) möglich sein.
Folgende Fristen gilt es dabei zu beachten:
ANmeldung Ihres DiKAS-Systems
- Haben Sie Ihr DiKAS-System vor dem 01.07.2025 angeschafft, müssen Sie dieses bis zum 31.07.2025 anmelden.
- Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften DiKAS-Systeme müssen innerhalb eines Monats angemeldet werden.
ABmeldung Ihres DiKAS-Systems
- Geht Ihr DiKAS-System vor dem 01.07.2025 außer Betrieb, müssen Sie dieses nur abmelden, falls Sie es zuvor bereits angemeldet hatten.
- Alle Systeme, die ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats abgemeldet werden.
Beim An- und Abmelden müssen stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Mitteilung übermittelt werden.
DiKAS ist ein Server-Client Verbundsystem, in dem nur der Server Zugriff auf eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) hat. Melden müssen Sie nur diese Hauptkasse ( = Server), weil alle damit verbundenen Clients ein „elektronisches Aufzeichnungssystem ohne Kassenfunktion“ darstellen, die mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion im Sinne von § 146a AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV verbunden sind. Daher sind sämtliche mit der Hauptkasse verbundenen Clients wie POS-Kassen und Handys von dieser Meldung ausgenommen.
Welche Daten müssen Sie bei der Meldung übermitteln?
Relevante Feldwerte für die Meldung des DiKAS – Systems
Offizielle Ausfüllhilfe der Elster Formulare direkt vom Bundesfinanzministerium
Informationen zu Ihrem DiKAS-System und dem verwendeten TSE Modul
DiKAS verwendet ausschließlich TSE-Module der Firma Swissbit in der USB-Modul Variante.
Link zum Hersteller: https://www.swissbit.com/de/fiskal/
Informationen zu Ihrer TSE und der DiKAS-Lizenz können Sie im „Backend / System / Allgemein / TSE“ abrufen. Bitte beachten Sie, dass der angemeldete Benutzer dafür „Backend / System“-Rechte benötigt.
Dort finden Sie auch die Seriennummer Ihres DiKAS-Systems, die TSE-Nummer Ihrer TSE sowie deren Zertifizierung (Modell).

- Der Firmenname, der für Ihren Betrieb in Ihrer DiKAS-Lizenz hinterlegt ist
- Die Steuernummer, die für Ihren Betrieb in Ihrer DiKAS-Lizenz hinterlegt ist
- Die Seriennummer Ihres DiKAS-Systems (intern, pro Lizenz / Datenbank. Ist NICHT die Seriennummer der verwendeten Hardware)
- Die TSE-Seriennummer (nur TSE Nr, nicht den Public Key. Dieser wird aus Informationszwecken / Debug mit angezeigt)
- Das TSE-Modell / Zertifizierung Ihrer TSE (nachfolgend ergänzt)
Swissbit TSE Module vor HW Version 1.0.4
Zertifizierungs ID: BSI-K-TR-0362-2019
Zertifikat: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/BSI-K-TR-0362-2019.html
Swissbit TSE Module mit HW Version 1.0.4 / 1.1.0
Zertifizierungs ID: BSI-K-TR-0412-2020
Zertifikat: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/BSI-K-TR-0412-2020.html
Swissbit TSE Module mit HW Version 1.0.4 / 1.1.0
Zertifizierungs ID: BSI-K-TR-0477-2021
Zertifikat: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/BSI-K-TR-0477-2021.html
Swissbit TSE Module mit HW Version 1.1.0 / 1.1.1
Zertifizierungs ID: BSI-K-TR-0563-2023
Zertifikat: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/BSI-K-TR-0563-2023.html
Feldwerte für die Meldung Ihres DiKAS – Kassensystems
Angaben zur Betriebsstätte
Feld | Wert | zusätzliche Beschreibung |
---|---|---|
Anzahl der zugeordneten elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAs) | „1“ | Ihr DiKAS System zählt immer als „1“ Kasse, unabhängig davon, wie viele Clients eingesetzt werden, weil nur eine gemeinsam verwendete Datenbank in der Hauptkasse vorhanden ist. Sämtliche anderen damit verbundenen Geräte haben keine „Kassenfähigkeit“ und sind daher nach Definition kein elektronisches Aufzeichnungssystem. |
Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem
Feld | Wert | zusätzliche Beschreibung |
---|---|---|
Art des eAs | „Elektronische Registrierkassen“ (wird in einer späteren ELSTER Version durch den Terminus „Elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion“ ersetzt) | Diesen Punk aus dem DropDown Feld auswählen. |
Software des eAs | „DiKAS“ | – |
Software-Version des eAs | „v3“ | – |
Seriennummer des eAs / Software App | [Die Seriennummer Ihrer Lizenz finden Sie unter Backend / System / Allgemein / TSE / „Kassen Nr“] | „Kassen Nr“ |
Hersteller des eAs | „Weidev GmbH“ | – |
Modell des eAs | [Modell Ihrer Hauptkasse / des Mini-Servers] | Der Name und Hersteller des Modells kann leider nicht elektronisch extrahiert und muss vom Benutzer ermittelt werden. Name und Modellbezeichnung befinden sich auf dem Typenschild direkt auf Ihrer Hauptkasse / des Servers (das Schild mit der Hardware-Seriennummer) oder auf der Rechnung des Systems. |
Angaben zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Feld | Wert | zusätzliche Beschreibung |
---|---|---|
Seriennummer der TSE | [64 Zeichen als Hexadezimal-Code (ausschließlich Zahlen von 0 bis 9 oder die Buchstaben A-F)] | „TSE Nr“ |
BSI-Zertifizierungs-ID | Zum Beispiel | „Modell“ (bitte wie erläutert ergänzen) |
Inbetriebnahme / Aktivierung der TSE | „tt.mm.jjjj“ | Hier soll das Datum der ersten Inbetriebnahme der TSE des elektronischen Aufzeichnungssystems eingetragen werden. Falls Ihr System nach Einführung der TSE-Pflicht zusammen mit einem TSE-Modul angeschafft wurde, verwenden Sie dazu bitte das Datum des Bons #1 aus dem Kassensystem. (Backend / Kasse / Kassenbuch. Danach prüfen Sie das Datum gegen Backend / Kasse / Rechnungen) Sollten Sie DiKAS schon vor der Einführung der TSE genutzt haben, erstellen Sie von einem PC/Laptop über Backend / Kasse / Export / GDPDU / Zeitraum „01.02.2021“ bis „01.08.2021“ einen DsFin-Export. Sie entpacken das heruntergeladene „gdpdu.zip“ Archiv und öffnen die darin enthaltene Datei „transactions_tse.csv“ mit einem Tabellenkalkulationsprogramm. Scrollen Sie nach unten, bis in Spalte „K“ die ersten Signaturen auftauchen. In der Zeile mit der ersten Signatur entnehmen Sie dann das Datum der Inbetriebnahme aus der Spalte „B“. |
Art / Bauform der TSE | „USB-Stick“ | Diesen Punk aus dem DropDown Feld auswählen. |