Meldung Ihres DiKAS Kassensystems an das Finanzamt (ab 01.01.2025)
Hinweis: Die Weidev GmbH ist nicht befugt, in Steuersachen eine rechtsverbindliche Empfehlung und Beratung auszusprechen. Sollten Sie zu diesem Komplex weitere Fragen haben, raten wir dringend, einen Experten (Steuerberater / Steueranwalt) zu Rate zu ziehen, um sich gegen Verstöße und daraus resultierende Strafen, Abmahnungen und empfindlichen Hinzuschätzungen abzusichern.
In seinem Schreiben vom 28.06.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BFM) den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) geregelt. Diese Meldung des Kassensystems an das zuständige Finanzamt ist seit 2020 wegen eines nicht vorhandenen Verfahrens ausgesetzt. Die Aussetzung endet nun zum 01.01.2025.
Daraus ergibt sich für Sie die Pflicht, ab dem 01.01.2025 ihre elektronischen Registrierkassen / POS Systeme sowie andere elektronische Aufzeichnungssysteme und die daran angeschlossene „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) an die Finanzbehörden zu melden. Diese Meldung soll laut BFM via elektronischer Übermittlung über das Programm „Mein Elster“ und alternativ über Programme von Drittanbietern über die „ERiC-Schnittstelle“ (Buchhalter Programme / Steuerberater Software) möglich sein.
Folgende Fristen gilt es dabei zu beachten:
ANmeldung Ihres DiKAS-Systems
- Haben Sie Ihr DiKAS-System vor dem 01.07.2025 angeschafft, müssen Sie dieses bis zum 31.07.2025 anmelden.
- Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften DiKAS-Systeme müssen innerhalb eines Monats angemeldet werden.
ABmeldung Ihres DiKAS-Systems
- Geht Ihr DiKAS-System vor dem 01.07.2025 außer Betrieb, müssen Sie dieses nur abmelden, falls Sie es zuvor bereits angemeldet hatten.
- Alle Systeme, die ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats abgemeldet werden.
Beim An- und Abmelden müssen stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Mitteilung übermittelt werden.
DiKAS ist ein Verbundsystem, in dem mehrere Geräte mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung verbunden werden können. Melden müssen Sie aber nur die Hauptkasse ( = Server) und (falls vorhanden) Ihr Backup-System, weil alle damit verbundenen Clients ein „elektronisches Aufzeichnungssystem ohne Kassenfunktion“ darstellen, die mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion im Sinne von § 146a AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV verbunden sind. Daher sind sämtliche mit der Hauptkasse verbundenen Clients wie POS-Kassen und Handys von der Meldung ausgenommen.
Welche Daten müssen Sie bei der Meldung übermitteln?
Laut BFM müssen aktuell folgende Daten gemeldet werden:
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen. Nach Einführung der Wirtschafts-ID muss diese gemeldet werden.
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung mit Zertifizierungs-ID sowie der Seriennummer („Swissbit TSE USB-Modul“. TSE-Nummer und Zertifizierungs ID siehe „Info“ Punkte 4 und 5)
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (für DiKAS Systeme: Bei dem Kassensystem handelt es sich um eine proprietäre Registrierkasse mit einem herstellerspezifischen Betriebssystem. Im Fall von DiKAS v3 einem Lubuntu 18.04 LTS, einer CouchDB Datenbank (Apache) und als Laufzeitumgebung ASP.NET auf Mono. Es erfolgt eine tägliche, digitale Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle (=Einzelaufzeichnung), die exportiert werden kann.)
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme (je Betriebsstätte / Einsatzort | für DiKAS Systeme ist das in der Regel „1“, also die Hauptkasse ( = Server). Oder „2“, falls Sie zusätzlich ein Backup-System betreiben.)
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (siehe „Info“ Punkt 3)
- Eventuell auch noch die Seriennummer der verwendeten Hardware. Diese finden Sie auf dem Sticker, der auf jedem POS / Server vom Hersteller aufgebracht wurde.
- Datum der Anschaffung des DiKAS-Systems ODER
- Datum der Außerbetriebnahme des DiKAS-Systems.
Offizielle Ausfüllhilfe der Elster Formulare direkt vom Bundesfinanzministerium
Informationen zu Ihrem DiKAS-System und dem verwendeten TSE Modul
DiKAS verwendet ausschließlich TSE-Module der Firma Swissbit in der USB-Modul Variante.
Link zum Hersteller: https://www.swissbit.com/de/fiskal/
Informationen zu Ihrer TSE und der DiKAS-Lizenz können Sie im „Backend / System / Allgemein / TSE“ abrufen. Bitte beachten Sie, dass der angemeldete Benutzer dafür „Backend / System“-Rechte benötigt.
Dort finden Sie auch die Seriennummer Ihres DiKAS-Systems, die TSE-Nummer Ihrer TSE sowie deren Revision (legt fest, mit welcher Zertifizierungs ID Ihre TSE beim BSI erfasst worden ist).
- Der Firmenname, der für Ihren Betrieb in Ihrer DiKAS-Lizenz hinterlegt ist
- Die Steuernummer, die für Ihren Betrieb in Ihrer DiKAS-Lizenz hinterlegt ist
- Die Seriennummer Ihres DiKAS-Systems (intern, pro Lizenz / Datenbank. Ist NICHT die Seriennummer der verwendeten Hardware)
- Die TSE-Seriennummer (nur TSE Nr, nicht den Public Key. Dieser wird aus Informationszwecken / Debug mit angezeigt)
- Das TSE-Modell / Zertifizierung Ihrer TSE (siehe unten)
TSE Module vor HW Version 1.1.0
Zertifizierungs ID: BSI-K-TR-0362-2019
Zertifikat: https://www.swissbit.com/files/public/Documents/Marketing/BSI-K-TR-0362-2019.pdf
TSE Module mit HW Version 1.1.0
Zertifizierungs ID: BSI-K-TR-0412-2020
Zertifikat: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Zertifizierung/
Konformitaetsreporte/Technische_Sicherheitseinrichtungen/BSI-K-TR-0412-2020.pdf